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Beratungsservice f?r Ambulante Pflegeeinrichtungen
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BAP - Unternehmensberatung
Volker Münch
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Zur derzeitigen Situation des Pflegemarktes in Deutschland

Mit Einführung der Pflegeversicherung im Oktober 1995 bildete sich in Deutschland ein neuer ambulanter Pflegemarkt heraus, der durch eine Vielzahl von Unternehmensgründungen gekennzeichnet war.

Für viele schon bestehende Pflegeeinrichtungen bedeutete dies eine völlig neue Wettbewerbssituation. Insbesondere jene Einrichtungen, die sich nicht oder nur unzureichend vorbereitet hatten, bekamen sehr schnell Probleme, sich gegenüber den neuen Mitbewerbern am Markt zu behaupten.

Gegenwärtig existieren ca. 11.000 ambulante Pflegedienste und ca. 10.400 stationäre Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland.

Erschwerend kam hinzu, dass sich das Marktumfeld aufgrund einer Vielzahl von für Pflegedienste und Patienten sehr nachteiligen gesundheitspolitischen Entscheidungen schnell als sehr problematisch erwies. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem die seit II. Quartal 1997 häufige Änderung der Rahmenbedingungen für das Handeln am Markt sowie das stete Bestreben der Kostenträger, regulierend in die Geschäftstätigkeit der Pflegedienste einzugreifen. Mit diesen Problemen hatten und haben sich private und kommunale sowie den Wohlfahrtsverbänden angehörige Pflegeeinrichtungen in gleichem Maße zu beschäftigen.

Intention des Gesetzgebers war es, einen marktwirtschaftlich geprägten Pflegemarkt zur ambulanten Versorgung von Patienten unter der Prämisse ambulante Pflege vor stationärer Pflege zu installieren und damit eine flächendeckende, kostengünstigere Patientenversorgung zu erreichen.

Aber bereits innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten der Pflegeversicherung zeichnete sich im Rahmen der praktischen Umsetzung ab, dass die Verwirklichung dieser gesetzgeberischen Ziele mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein würde.

Insbesondere zeigte sich, dass die bereits seit langer Zeit bestehenden Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kommunen die beginnende Umverteilung der finanziellen Mittel, insbesondere im Krankenversicherungssektor, nicht ohne weiteres hinnehmen würden, da sie im Zuge der politisch gewollten Professionalisierung der ambulanten Krankenpflege von Beginn an erhebliche Einbußen hinnehmen mussten.

Dies gilt sowohl für den stationären Krankenhausbereich als auch für den Pflegebereich, wo die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kommunen mit seit Jahrzehnten gewachsenen Strukturen in der ambulanten und stationären Versorgung von Patienten und Pflegebedürftigen tätig waren und über entsprechenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger verfügten.

Gerade diese Institutionen mussten nun mit der Umsetzung des gesetzgeberischen Vorhabens, die häusliche Pflege als ein flächendeckendes Netzwerk aufzubauen, um ihre bis dahin gesicherten wirtschaftlichen Positionen fürchten. Mit entsprechend großem Druck versuchten sie fortan, auf die Umsetzung der neuen Konzepte in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen und die Wettbewerbssituation zu ihrem Vorteil zu gestalten, jedoch nicht mit dem gewünschtem Erfolg.

Da die mit Einführung der Pflegeversicherung neu gegründeten privat-gewerblichen Pflegeunternehmungen nahezu ausnahmslos von examiniertem Pflegepersonal aus der professionellen Kranken- und Altenpflege aufgebaut und üblicherweise ohne gesonderte kaufmännische bzw. betriebswirtschaftliche Unterstützung geführt wurden, war bereits frühzeitig absehbar, dass sich auch eine Vielzahl privat-gewerblicher Pflegeeinrichtungen nicht auf Dauer am Markt würde platzieren können.

Wie sich aus heutiger Sicht feststellen lässt, konnten nur wenige Pflegedienste ein Top-Gewinnergebnis vor Steuer von 30 % oder mehr des Umsatzes auf Dauer erzielen. Der weitaus größte Teil der ambulanten Pflegeeinrichtungen lag und liegt mehr denn je sogar deutlich unter dem Schwellenwert von 15 %, weil nicht zuletzt die Voraussetzung zur Genehmigung von ärztlich verordneten Behandlungspflegeleistungen im Rahmen der ambulanten Krankenpflege durch die im Mai 2000 in Kraft getretenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege nach §92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V nachteilig verändert wurden. Auch die Vergütungsvereinbarungen nach dem SGB XI brachten bislang nicht die in einigen Bundesländern sogar dringlichen Preissteigerungen.

Unter den damaligen Rahmenbedingungen wurde jedoch eine bestimmte Quote an qualifiziertem (examiniertem) Pflegefachpersonal als Zulassungskriterium vorausgesetzt, die Durchführung der Behandlungspflegen und deren vollständige Abrechenbarkeit bildete die wirtschaftliche Grundlage eines in der Vergangenheit zugelassenen Pflegedienstes.

Seit dem zweiten Quartal 1997 können nachweislich immer weniger Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet werden und die Vergütungssätze stagnieren (SGB XI) oder sinken zudem noch (SGB V). Auch die immer wieder nachgebesserten Reformen des Gesundheitswesens verschlechtern die Situation weiter maßgeblich und bedingen aufgrund ihrer immer wieder nach sich ziehenden Veränderungen entsprechende Anpassungsmaßnahmen.

Die jährlich steigende Teuerungs- bzw. Inflationsrate, die Lohnsummensteigerung und nun auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer seit Anfang 2007 treiben die Kosten noch weiter in die Höhe, während die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse ambulanter Pflegedienste stetig weiter sinken und immer mehr Insolvenzen in der Pflegebranche nach sich ziehen.

Verallgemeinernd lässt sich sagen, dass in der Regel nur noch die Pflegedienste langfristige Bestandschancen haben werden, die zum Teil bereits von Gründung an über entsprechendes betriebswirtschaftliches Know-how verfügen. Darüber hinaus ist insbesondere die Fähigkeit, sich den ständig verändernden Rahmenbedingungen anzupassen, von entscheidender Bedeutung.

Aus diesen Gründen sind beispielsweise insbesondere der Hierarchieaufbau einer ambulanten Pflegeeinrichtung sowie die administrativen Betriebsabläufe auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

Auch ein verbessertes Dokumentationssystem kann wesentlich zur Kostenreduktion beitragen.

Des weiteren ist zu prüfen, ob die angebotenen Leistungen mit den Finanzierungsgrundlagen des SGB V- und SGB XI-Bereiches übereinstimmen, da in zahlreichen Pflegeeinrichtungen zu vermuten ist, dass einige Tätigkeiten nicht unbedingt den originären Aufgabenstellungen eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens entsprechen und nicht unter der Prämisse der gesetzlich geforderten wirtschaftlichen Leistungserbringung erbracht werden.

Dies gilt es zunächst genauer zu untersuchen, da sich erfahrungsgemäß in den v. g. Bereichen erhebliche Ressourcen befinden.

Weitere Ansatzpunkte ergeben sich erwiesenermaßen während der Durchführung einer Beratung.